Vor dem Paderborner Landgericht sind jetzt die Urteile in insgesamt neun Verfahren im Zuge des VW-Skandals gesprochen worden. Drei Kläger dürfen ihr Auto zurückgeben und bekommen den Kaufpreis wieder – die sechs Anderen nicht.
Die Begründung ist einfach: Die drei Kläger haben den VW-Konzern verklagt. Hier haben die Richter geurteilt: Das Unternehmen hat ja die manipulierte Software eingesetzt. Das war demnach eine vorsätzliche sittenwidrige Handlung. Darum dürfen die drei Kläger ihre Autos zurückgeben und sie bekommen den Kaufpreis zurück. Die anderen sechs Kläger haben ihre VW-Händler verklagt. Diese hätten aber von den Manipulationen nichts gewusst. Darum greift hier nach Ansicht der Richter das Kaufrecht und es reicht, wenn die Händler die Autos nachbessern. Ob diese Urteile Bestand haben werden ist aber noch unklar. Die meisten Fälle bisher gingen in die nächsthöhere Instanz und wurden dann außergerichtlich geregelt.