Ein 56-jähriger Warburger bleibt wegen versuchten Totschlags an seiner Frau in Haft – das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Mann hatte 15 Mal mit einem Hammerstiel auf das Opfer eingeschlagen. Und zwar so stark, dass es hätte tödlich enden können. Für das Paderborner Landgericht hieß das: dreieinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung des Täters beantragte dann Revision. Grund dafür sei, dass der Angeklagte freiwillig vom Versuch, das Opfer zu töten, abgelassen habe – dann hätte der Prozess neu aufgerollt werden müssen. Der BGH sieht das aber anders: Der Angeklagte habe erst aufgehört, auf seine Frau einzuschlagen, nachdem ein Zeuge dazu gekommen war. Freiwillig sei das also nicht passiert, außerdem habe er ihr dann noch einen letzten Schlag versetzt. Der Prozess wird also nicht neu aufgerollt – und der Warburger bleibt in Haft.