Ein Bad Lippspringer Arzt, bei dem schon 2016 tausende Kinderpornos gefunden worden waren, bekommt seine Zulassung zunächst nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Minden am Mittag entschieden.
Der Arzt war selber nicht im Gericht. Er hat über seinen Anwalt Gründe verlesen lassen, warum er aus seiner Sicht wieder praktizieren könnte. Erstens habe es keine Beschwerden von Patienten seiner Bad Lippspringer Praxis gegeben. Und zweitens seien die Kinderpornos ja nicht in seinem Betrieb, sondern bei ihm zuhause gefunden worden. Deshalb gebe es keinen Zusammenhang. Das sahen die Richter anders: Eine so strikte Trennung zwischen Privatem und Dienstlichem könne es bei Ärzten nicht geben. Der Bad Lippspringer Allergologe kann auch diese Entscheidung noch anfechten. Er war bereits 2016 vom Amtsgericht Paderborn zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Zahlung von 2000 Euro verurteilt worden.