Weihnachten ist für viele eine teure Zeit. Auch Minijobber im Hochstift müssen nicht auf das Weihnachtsgeld verzichten. Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt, haben auch geringfügig Beschäftigte ein Recht auf die Sonderzahlung. Die Ansprüche sollten Minijobber pünktlich geltend machen. Wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag hält, bekommen rund 71 Prozent der Betriebe Weihnachtsgeld.