Abschiebehäftlinge dürfen weiter in der Justizvollzugsanstalt Büren untergebracht werden. Das sagt das nordrhein-westfälische Justizministerium und widerspricht damit dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn. Die Abschiebehäftlinge in Büren seien wie vorgeschrieben getrennt von den anderen Gefangenen untergebracht. Außerdem hätten die Flüchtlinge unbegrenzt Hofgang und könnten auch telefonieren. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“ aus Büren hatte die Haftbedingungen in Frage gestellt.