Im Streit um das Diensttelefon des Höxteraner CDU-Landratskandidaten Friedhelm Spieker hauen sich die Parteien jetzt unterschiedliche Gerichtsurteile um die Ohren. Der Brakeler Bürgermeister hatte seine dienstliche Telefon-Nummer in einer Wahlkampfbroschüre angegeben. Die SPD beruft sich auf ein Gerichtsurteil von 1998, das ein derartiges Vorgehen untersagt. Sie hält daran fest, dass sich Spieker rechtlich nicht einwandfrei verhalten habe. Die Christdemokraten sehen sich allerdings im Recht. Der Kreisvorsitzende Jürgen Herrmann meint: