Ein harmloser Autounfall eines Altenbekeners ist kommende Woche Thema am Verwaltungsgericht Minden. Es geht um die Frage, wer den Schaden zahlen muss. Das Besondere: Der Zusammenstoß soll ihm vor vier Jahren als Bundeswehrsoldat im afghanischen Kundus passiert sein.
Beim Rückwärtsrangieren mit einem VW Caddy soll der Reserveoffizier aus Altenbeken in Kunduz gegen einen parkenden LKW gestoßen sein. Dort war der Soldat damals stationiert. Bei dem Unfall in Afghanistan wurden die Hecktüren verbeult. Das zuständige Bundesamt will, dass der Altenbekener die Reparaturkosten von 1500 Euro übernimmt. Der wehrt sich und klagt gegen diese Forderung.
Nach Informationen der Neuen Westfälischen gilt bei der Bundeswehr die Vorgabe, dass beim Zurücksetzen von Militärfahrzeugen immer ein Einweiser aufpassen muss. Unklar ist, ob das bei diesem Zusammenstoß der Fall war.