Das Verbot von vier Windrädern durch den Kreis Paderborn bekommt ein juristisches Nachspiel. Das Unternehmen Westfalenwind klagt gegen die Entscheidung. Verhandelt wird der Fall Mitte Juni am Verwaltungsgericht in Minden.
Die Kreisverwaltung Paderborn hatte die Räder in Borchen-Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil in dem Bereich Rotmilane brüten. Laut dem Kreis Paderborn erhöhen die Anlagen das Verletzungs- und Tötungsrisiko deutlich.
Westfalenwind sieht das anders. Das Unternehmen will dafür sorgen, dass die Räder zu den Zeiten in denen die Vögel mit den Rotoren in Berührung kommen könnten, still stehen. So gehen Rotmilane vor allem auf frisch gepflügten Flächen auf Mäusejagd. Zu diesen Zeiten könnten die Räder dann in Absprache mit den Landwirten still stehen, so Westfalenwind. Die vier Windräder haben insgesamt eine Investitionssumme von 16 Millionen Euro.