Der Kreis Paderborn nimmt das Urteil zu vier geplanten Windrädern in Borchen-Etteln nicht einfach so hin. Die Behörde will das Oberverwaltungsgericht in Münster einschalten, um einige grundsätzliche Fragen zur Genehmigung von Windkraftanlagen klären zu lassen.
Das Mindener Verwaltungsgericht hatte den Bau der Windräder für zulässig erklärt. Wenn die vier Anlagen in Borchen-Etteln zeitweise abgeschaltet werden, sei der Schutz seltener Vögel ausreichend berücksichtigt. Der Kreis Paderborn ist unzufrieden damit. Bei solchen Teilzeitgenehmigungen sei mit einer Flut weiterer Bauanträge zu rechnen. Und die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung sei gefährdet, wenn künftig überall Windräder gebaut werden, die ständig still stehen und in dieser Zeit keinen Strom produzieren.
Der Kreis Paderborn sieht diesbezüglich Unklarheiten in der Rechtsprechung. Deshalb beantragt die Behörde beim Oberverwaltungsgericht Münster, eine Berufung gegen das Urteil zuzulassen.