Der Bauausschuss in Bad Lippspringe beschäftigt sich am Mittwoch kurzfristig erneut mit dem Thema Windzonen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Richter hatten die Tabu-Kriterien für Windzonen in einem Bürener Fall etwas aufgeweicht. Das gilt jetzt auch für andere Kommunen. Was das für Bad Lippspringe heißt, soll am Mittwoch Abend in der Bauausschussitzung präsentiert werden. Anschließend können die Bürger Fragen stellen.