Zwei Anleger eines Windparkes bei Warburg bekommen ihr Geld zurück. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Es sprach den beiden Windpark-Anlegern ihre Einlagen in Höhe von 30 Tausend Euro inklusive Zinsen zu. Der Betreiber hatte ihnen höhere Gewinne versprochen, konnte das aber wegen zu häufiger Windstille nicht halten. Nach Ansicht der Richter hätte der Betreiber in seinem Prospekt auf die unsichere Lage hinweisen müssen.