Nach sechs Jahren ist der mutmaßliche Auftragsmord in Lichtenau-Blankenrode heute wieder Thema am Paderborner Landgericht. Verantworten muss sich die Witwe des Opfers. 2015 war sie zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Damals ging es nur darum, dass sie Spuren in dem Fall beseitigt haben soll. Genau dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof später aufgehoben. Laut den Richtern am BGH ist nicht eindeutig geklärt, ob die Frau einen vorbestraften Mann aus Polen dazu anstiftete, ihren Mann zu töten oder nicht. Dieser Pole ist als Zeuge geladen. Nach Radio Hochstift-Informationen will er auch aussagen. Ob er aber heute vor Gericht erscheint ist unklar, weil es Probleme mit der Ausreise aus Polen gibt. Er hatte vor sechs Jahren den Kopf des Ehemannes in Lichtenau-Blankenrode mit einem Gummihammer regelrecht zertrümmert. 2015 bekam er dafür eine zehnjährige Haftstrafe. Dieses Urteil ist auch weiterhin rechtsgültig.