Das Paderborner Amtsgericht hat das Verfahren gegen eine 40-Jährige eingestellt – sie hatte im Sommer letzten Jahres wohl versehentlich eine Zweijährige überfahren. Sie war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Das sei auch der „juristisch richtige Begriff“, so der Richter. Es handele sich aber um einen tragischen Unglücksfall.
Damals war die Frau aus Lippstadt in die Wohnstraße in der Paderborner Stadtheide gefahren, weil sie parken wollte. Die am Boden spielende Zweijährige übersah und überfuhr sie. Im Krankenhaus starb das Mädchen.
Alle Beteiligten hatten eine Einstellung des Verfahrens gewollt, sogar die Eltern des Kindes. Dessen Anwälte sagten vor Gericht, das Ehepaar sei streng gläubig und fasste das Geschehen als „schicksalhaft“ auf.
Die Lippstädterin leide ebenfalls sehr unter dem Unfall – sie muss jetzt 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.