Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat auch die zweite Anzeige gegen die Theaterchefin Katharina Kreuzhage zurückgewiesen. Die Strafanzeige hatte der Paderborner Kreisverband der AfD wegen Verleumdung und Volksverhetzung gestellt. Auslöser war eine Grafik im Programmheft des Theaters.
Die Grafik vergleicht die Wahlergebnisse der AfD und der nationalsozialistischen NSDAP miteinander. Die Staatsanwaltschaft kann darin aber keine Verleumdung oder Volksverhetzung erkennen. Im Programmheft sei der Paderborner Kreisverband nicht explizit erwähnt. Darum könne nicht davon gesprochen werden, dass er verleumdet werde.
Auch den Tatbestand der Volksverhetzung sieht die Staatsanwaltschaft auf Radio Hochstift-Anfrage nicht gegeben. Eine juristische Person wie ein politischer Verband könne nicht in der Menschenwürde verletzt werden, heißt es zur Begründung. Vor einem Monat hatte die Staatsanwaltschaft in dieser Sache schon die Anzeige des früheren Grünen-Politikers Peter Eichenseher aus Bad Driburg zurückgewiesen.