Ein 44-Jähriger ist vor dem Paderborner Landgericht freigesprochen worden, obwohl er jemanden angeschossen hat. Im September 2020 hat er in Brakel mit einer Schreckschusspistole auf einen heute 28-Jährigen gezielt und abgedrückt.
Ein Psychiater bescheinigte aber, dass der Schütze an Wahnvorstellungen leidet und glaubt, sei ein Opfer von Nachstellungen und Folter. Deshalb entschieden die Richter: Der 44-Jährige ist schuldunfähig.
Weil von ihm keine Gefahr ausgehe, bleibt er frei und kommt auch nicht in eine Psychiatrie.