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Verena Mathey
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Horrorhaus Höxter-Bosseborn: Gefängnis statt Psychiatrie für Wilfried W.

Knapp zwei Jahre nach dem Urteil im Prozess um das Folterpaar von Höxter-Bosseborn gibt es eine Wende: Der verurteilte Wilfried W. wird ab sofort im Gefängnis untergebracht – die Psychiatrie muss er also verlassen.

Im Oktober 2018 verurteilte das Paderborner Landgericht Wilfried W. zu elf Jahren – ordnete aber gleichzeitig die Unterbringung in der Psychiatrie an, weil er wegen einer Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig sei. Seitdem war er in einer forensischen Psychiatrie in Münster untergebracht.

Ein neues Gutachten über den 50-Jährigen kommt allerdings zu einem gegenteiligen Ergebnis: Wilfried W. ist nicht vermindert schuldfähig, es liegt keine psychische Störung vor. Der Verurteilte könne außerdem zwischen Recht und Unrecht unterscheiden.

Zusammen mit seiner Ex-Frau hatte Wilfried W. in Höxter-Bosseborn unzählige Frauen gequält, zwei Opfer überlebten das Martyrium nicht.

Der Verteidiger von Wilfried W., Detlev Binder, erklärte auf Radio Hochstift-Anfrage, eine Beschwerde gegen die Verlegung ihres Mandanten zu prüfen. Noch gebe es aber keine Entscheidung, auch wenn dies von einigen Medien berichtet wird.

Oberstaatsanwalt Ralf Meyer erklärte auf Radio Hochstift-Anfrage ebenfalls, dass er sein weiteres Vorgehen noch prüfen müsse. Er hat jetzt die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zu stellen.