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Martin Lausen
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Landwirtin aus Husen darf Rinder halten, wie sie will - vorerst

(Symbolbild)

Vor dem Verwaltungsgericht Minden haben sich die Kreisverwaltung Paderborn und eine Landwirtin auf einen Vergleich geeinigt. Hintergrund war, dass die Frau ihre Rinder in Lichtenau-Husen nicht weiter in einer sogenannten Winterpferche halten sollte. Gegen das Verbot hatte die Landwirtin geklagt.

Das VG Minden geht davon aus, dass so eine Haltungsform im Freien sowieso genehmigt werden müsste.

Deshalb läuft das Ganze jetzt so: Für einen kurzen Zeitraum darf die Landwirtin wie bislang ihre Winterpferche in Husen nutzen, für die Zukunft muss sie beim Kreis Paderborn aber eine Genehmigung beantragen.

So kann der Kreis überprüfen, wie viel Kuhmist möglicherweise ins Grundwasser kommen kann und außerdem Bestimmungen und Auflagen von der Landwirtin einfordern.

Wenn die Frau für ihre Rinderhaltung in Lichtenau-Husen eine Genehmigung hat, darf der Kreis Paderborn die Winterpferche auch kontrollieren.