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Jonas Mertens
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Landwirtin wehrt sich vor Gericht gegen Rinderhaltungs-Verbot

Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Minden verhandelt heute ein Fall um eine Landwirtin aus dem Kreis Paderborn. Die Kreisverwaltung hat ihr untersagt, Rinder in einem bestimmten Bereich zu halten.

Es geht um eine sogenannte Winterpferche – in dem umzäunten Bereich werden die Rinder bei der Landwirtin im Freien gehalten. Die Kreisverwaltung Paderborn bemängelte, dass die Fläche nicht ausreichend vor Regen geschützt sei. Außerdem seien Untergrund und Seiten des Bereichs nicht genug abgedichtet.

Deshalb hat der Kreis eine sogenannte wasserrechtliche Ordnungsverfügung ausgesprochen und die Haltung der Rinder untersagt. Denn er befürchtet, dass bei Regen oder Schnee die Exkremente der Tiere ausgewaschen und in gefährlicher Menge ins Grundwasser gespült werden könnten.

Gegen das Haltungsverbot will sich die Landwirtin heute vor dem Verwaltungsgericht Minden wehren.