In einem Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch am Paderborner Landgericht könnte die Urteilsfindung schwierig werden. Angeklagt ist ein Bad Driburger, der sich an zwei Mädchen vergangen haben soll. Laut Verteidigung hat sich der 46-Jährige einem Lügendetektor-Test gestellt. Demnach sei seine Unschuldsbekundung glaubwürdig. Problem: Der Bundesgerichtshof lehnt Lügendetektor-Tests als Beweismittel ab. Und: Ein Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die mutmaßlichen Opfer des Bad Driburgers die Wahrheit sagen. Am dritten Verhandlungstag wurden heute Tonbänder mit den Aussagen der Mädchen abgespielt. Es sind noch mehrere Prozesstage angesetzt.