EXKLUSIV Das Paderborner Arbeitsgericht hat eine dritte Kündigung des Paderborn-Lippstadt Airports für unwirksam erklärt. Das hat Radio Hochstift exklusiv erfahren. Mit der Kündigung hat der Flughafen gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen.
Die sah nämlich laut des Paderborner Arbeitsrechtlers Martin J. Warm vor, dass Mitarbeiter in Kurzarbeit nicht gekündigt werden dürfen – zumindest nicht in den Arbeitsbereichen Bodenverkehrsdienste und Feuerwehr. Mindestens ein Angestellter aus dieser Abteilung erhielt Ende März dieses Jahres trotzdem die Kündigung.
Der Mann, der seit etwa 30 Jahren am Flughafen in Büren-Ahden arbeitet, klagte daraufhin. Das Paderborner Arbeitsgericht gab ihm Recht. Kürzlich wurden bereits zwei weitere Kündigungen des Paderborn-Lippstadt Airports für unwirksam erklärt – hier schickte der Flughafen die Kündigungen zu schnell nach der Betriebsratsanhörung heraus.