Ein Befangenheitsantrag im zweiten Bischof-Aydin-Prozess in Paderborner ist gescheitert. Die Strafkammer entschied, dass die Richter in der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Auftraggeber des Überfalls auf den syrisch-orthodoxen Erzbischof in Warburg unvoreingenommen entscheiden können. Nach Ansicht des Angeklagten sind die Richter befangen, weil sie zuvor schon seine drei mutmaßlichen Komplizen verurteilt hatten. Es geht um den Angriff auf den Warburger Bischof Aydin im April 2010, bei dem der Kirchenmann schwere Verletzungen erlitt. Es soll sich um einen Racheakt gehandelt haben. Die Verhndlung wird am 23. August fortgesetzt.