Wegen des Fälschens von Impfpässen ermittelt die Paderborner Staatsanwaltschaft gegen einen Berufsschüler aus dem Kreis Paderborn. Der junge Mann soll sich unter anderem im September mit einem gefälschten Ausweis in einer Apotheke ein digitales Impfzertifikat besorgt haben.
Außerdem wird er beschuldigt, am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Paderborn für bis zu 230 Euro gefälschte Impfpässe verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft ließ bei dem Beschuldigten mögliches Beweismaterial sicherstellen. Gegen den Durchsuchungsbeschluss wehrte sich der junge Mann schon erfolgreich.
In einem entsprechenden Beschluss des Landgerichts Paderborn dazu steht, dass das Fälschen der Impfpässe in diesem Fall nicht strafbar sein könnte, weil sie nicht zur Täuschung von Behörden oder Versicherungen eingesetzt wurden. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber die Gangart zwar inzwischen verschärft, in diesem Fall gilt aber noch die alte Gesetzgebung.