Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist der Prozess gegen eine mutmaßliche Brandstifterin aus Borchen zu Ende gegangen. Das Paderborner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die 27jährige vor vier Jahren das Haus ihrer Mutter angezündet hat. Zwei Gutachter gingen in dem Prozess von Brandstiftung aus. Einer vermutete, dass eine Selbstentzündung das Feuer in Borchen im Jahr 2009 ausgelöst hatte. Das Landgericht Paderborn sprach die 27jährige wegen schwerer Brandstiftung schuldig. Schließlich habe sie versengte Haare und Augenbrauen gehabt. Sie musste also in der Nähe des Feuers gewesen sein. Das Urteil von zwei Jahren auf Bewährung fiel wegen der schweren Gehbehinderung und der schon zerstörten Karriere der Frau sehr milde aus. Möglicherweise will die Verteidigung trotzdem in Revision gehen.