Wegen fahrlässiger Tötung seiner Mutter ist ein Mann aus Marienmünster-Kollerbeck verurteilt worden. Das Paderborner Landgericht beließ es bei zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Die Richter gehen von einem furchtbaren Unglücksfall aus. Die pflegebedürftige 79-Jährige war in der Badewanne ertrunken, weil ihr Sohn sie allein gelassen hatte. Daran hatten die Richter auch keine Zweifel, allerdings sahen sie nach den Aussagen des Angeklagten keinen Tötungsvorsatz. Er habe seine Mutter zwar in der Badewanne sitzen lassen und das Bad verlassen, dabei aber darauf vertraut, dass es gut gehen werde. Deshalb lautete das Urteil auch fahrlässige Tötung und nicht Totschlag durch Unterlassen.
Oberstaatsanwalt Meyer sieht das immer noch anders. Der 54-jährige Kollerbecker habe den Tod seiner Mutter in Kauf genommen, weil er durch ihre Pflege überfordert war. Deshalb hätte er nach der Auffassung des Staatsanwalts eigentlich sechs Jahre ins Gefängnis gemusst.