„Einseitige Gaspreisklauseln benachteiligen den Kunden und sind deshalb unwirksam“ – dieses Urteil des Bundesgerichtshofs könnte auch Auswirkungen für die Gaskunden in den Kreisen Paderborn und Höxter haben. Auf Anfrage von Radio Hochstift erklärten RWE Westfalen Weser Ems und E.ON Westfalen Weser, dass sie zunächst die Urteilsbegründung abwarten wollen. Dann sollen die Verträge juristisch geprüft werden. Zu Details wollten beide Versorger keine Angaben machen. Als Erklärung nannte EWW Wettbewerbsgründe.