Die Untreue-Vorwürfe gegen den Geschäftsführer und den Beiratsvorsitzenden des Bilster Berg Drive Resorts in Bad Driburg-Pömbsen sind jetzt endgültig vom Tisch. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Antrag auf ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren abgewiesen.
Das Verfahren war von Bilster Berg-Initiator Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff und einem weiteren Gesellschafter beantragt worden. Sie waren der Meinung, dass sich der Chef des Drive Resorts Hans-Jürgen von Glasnapp und der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Joachim Pillich bei Unternehmensgeldern selbst bedient hätten.
Die Staatsanwaltschaft Paderborn hatte zwar zunächst Geschäftsräume der beiden in Bad Driburg-Pömbsen und deren Privatwohnungen durchsuchen lassen. Sie stellte die Ermittlungsverfahren aber ebenso wie später die Generalstaatsanwaltschaft Hamm mangels Tatverdachts ein.
Von Glasenapp und Pillich sehen das Verfahren als gescheiterten Versuch, Unruhe bei den Gesellschaftern zu stiften.