Von der Biogasanlage in Lichtenau-Henglarn geht keine Gefahr mehr für die Umwelt aus. Die Anlage ist nun still gelegt- davon haben sich Vertreter des Kreises Paderborn überzeugt. Der Betreiber muss damit die vom Kreis angesetzten 5000 Euro Zwangsgeld nicht zahlen. Er wurde jetzt aufgefordert die sogenannte Privilegierung vorzulegen. Sie ist die Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Durch einen Softwarefehler waren Mitte Januar aus der Biogasanlage hundertausende Liter Gülle aus- und in den Fluss Altenau gelaufen.