Im sogenannten Briefpannen-Skandal von Altenbeken hat das Paderborner Arbeitsgericht die Klage der Gemeinde abgewiesen. Demnach muss die ehemalige Kassenleiterin keinen Schadensersatz leisten.
Die Gemeinde forderte mehr als 600.000 Euro von der damaligen Kassenleiterin – dieser Schaden sei entstanden, weil die Frau über Jahre Mahnungen nicht erstellte beziehungsweise nicht verschickte. Das gibt die Frau selbst zu. Das Paderborner Arbeitsgericht erklärt aber: Die ehemalige Kassenleiterin war unter anderem überlastet – Ende 2019 hatte sie beispielsweise 130 offene Urlaubstage – dazu kamen unzählige Überstunden. Dementsprechend hat sie weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich gehandelt – und nur dann hätte sie verurteilt werden können.
Zur Urteilsverkündung heute waren weder die Frau noch ein Vertreter der Gemeinde gekommen.
(Foto: Symbolbild)