Die Imbissunterstände und Winterhütten auf dem Höxteraner Marktplatz können stehen bleiben. Nach dem Mindener Verwaltungsgericht hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Eilantrag zum Abbau abgelehnt. Ein Anlieger des Marktplatzes hatte gegen die Hütten geklagt. Das OVG sah allerdings keine Fehler in der Baugenehmigung. Es konnte auch nicht feststellen, dass die Rechte des Klägers durch die Hütten eingeschränkt seien.