EXKLUSIV Seit Ende Juli gilt bundesweit eine Masernimpfpflicht in vielen Einrichtungen. Im Hochstift wurden seitdem 18 Bußgeldbescheide verschickt.
Alle Fälle stammen aus dem Kreis Paderborn, aber im Kreis Höxter laufen derzeit noch die Auswertungen. Deshalb ist hier bisher noch kein Bescheid verschickt worden.
Im Kreis Paderborn gab es unterdessen bereits im letzten Jahr – als noch eine Übergangsfrist zur Masernimpflicht galt – gut 70 sogenannte verwaltungsrechtliche Verfahren wegen fehlender Impfnachweise. Das bedeutet: Die Eltern oder die Schüler selbst wurden immer wieder angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Im laufenden Jahr waren es bislang knapp 130 Kinder und neun Erwachsene.
Die Masern-Impfpflicht gilt in Kitas, Schulen, Praxen, Krankenhäusern und Heimen. Die Leitungen der Einrichtungen sind verpflichtet, die Gesundheitsämter zu informieren.