Im Prozess einer Höxteraner Gastwirtin gegen die Allianz-Versicherung ist zwar noch kein Urteil gefallen. Das Paderborner Landgericht machte aber deutlich, dass es eher auf Seiten der Klägerin steht. Es sei grundsätzlich richtig, dass die Versicherung für ihre Schäden wegen der Corona-Pandemie aufkommen muss.
Die Inhaberin des Höxteraner Restaurants hatte wie alle anderen Lokale in Deutschland Mitte März wegen des Corona-Lockdowns für knapp zwei Monate schließen müssen. Vorher hatte sie bei der Allianz eine spezielle Versicherung im Fall einer behördlichen Schließung vereinbart. In dem Papier ist nicht ausdrücklich von Corona die Rede, da das Virus zu der Zeit noch nicht bekannt war.
Das Paderborner Landgericht sieht die Allianz aber in der Pflicht. In Kürze soll es einen weiteren Verhandlungstag geben. Da soll aber im Wesentlichen nur noch die Höhe der Summe geklärt werde, die der Gastwirtin, die in Steinheim wohnt, zusteht. Sie selbst fordert 23.500 Euro. Die Allianz hält das für zu hoch gegriffen.