Zum Auftakt des Prozesses um einen Totschlag in Delbrück hat der Angeklagte die Aussage verweigert. Sein Anwalt kündigte an, dass sich der 26-jährige möglicherweise später äußern wird. Er soll im Februar seinen Mitbewohner in einem Delbrücker Obdachlosenheim erwürgt haben.
Der Staatsanwalt geht davon aus, dass sich die Männer vorher gestritten haben. Laut Gerichtsmedizinerin wurde das Opfer geschlagen.
Zur Tatzeit war der Beschuldigte mit rund drei Promille stark betrunken.
Der Verteidiger des 26-jährigen wirft der Polizei Geheimniskrämerei vor: Er kritisiert, dass die Ermittler interne Akten führen, deren Inhalt Richter und Anwälte nicht kennen. Nach Ansicht des Anwaltes könnten in solchen Akten auch entlastende Fakten stehen.
Der Prozess geht Anfang September weiter.