Das Paderborner Unternehmen MBG darf sein Alkohol-Mischgetränk „Energy & Vodka“ weiter unter diesem Namen verkaufen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Schutzverband der Spirituosenindustrie hatte dagegen geklagt. Begründung: das Wort „Energy“ suggeriere eine gesundheitsfördernde Wirkung. Das sei nach EU-Recht verboten. Das sahen die Bundesrichter anders. Der Name sage nur aus, dass es sich um ein Mischgetränk aus Wodka und einem Energydrink handele.