Bei der Bewertung des jüngsten Paderborner Stadion-Urteils sind sich die gegnerischen Seiten uneinig. Das Verwaltungsgericht Minden hatte entschieden, dass die Ausnahmegenehmigung für das OWL Derby rechtswidrig war und in der Paderborner Arena um 22 Uhr Ruhe sein muss. – Der Anwalt der Stadiongesellschaft sieht darin ein Grundsatzurteil, das auch für die meisten anderen deutschen Stadien gelte. Denn die Mindener Richter stellten generell hohe Anforderungen an eine Sondererlaubnis. Der Vertreter der klagenden Anwohner spricht dagegen von einer Einzelfall-Entscheidung, die nur für Paderborn Gültigkeit habe.