Knapp fünf Jahre nach den Urteilen gegen das sogenannte Folterpaar von Höxter-Bosseborn steht Wilfried W. ab heute wieder vor Gericht. Konkret geht es um die Frage, ob gegen den 53-Jährigen nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet wird.
Um die Frage zu klären, ob Wilfried W. weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, wurden zwei weitere, neue Gutachten erstellt. Nach Radio Hochstift-Informationen kommen diese übereinstimmend zu einem für den Angeklagten vernichtenden Fazit: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er nicht auch nach seiner Entlassung wieder Straftaten begeht – insbesondere sei ein „ausbeuterisches Verhalten in Bezug auf sozial schwache Frauen“ sogar wahrscheinlich.
Aktuell sitzt Wilfried W. in Werl im Gefängnis. 2018 wurde er für die Taten im sogenannten Horrorhaus von Höxter-Bosseborn zu elf Jahren Haft verurteilt.