Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen ist im Prozess gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen heute das Urteil gefallen. Das Paderborner Landgericht sprach den 66-Jährigen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Es bleibt also abschließend unklar, wer dem Lübcke-Mörder Stephan E. die Tatwaffe verkauft hat. Und genau das nannten alle Prozessbeteiligten heute auch „bedauerlich“.
Belastet wurde Elmar J. seit Beginn der Ermittlungen durch die Aussage von Stephan E., der behauptete, die Tatwaffe bei J. gekauft zu haben. Der 66-Jährige erklärte hingegen, zwar immer wieder Kontakt zum Lübcke-Mörder gehabt zu haben – die Tatwaffe will er ihm aber nicht verkauft haben.
Unter anderem, weil E. auch andere Dritte mit Falschaussagen belastete, war die Beweislage in Bezug auf J. abschließend dünn. Das Gericht folgte mit dem Freispruch den Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung.
J. aus Natzungen muss allerdings 1.350 Euro Geldstrafe zahlen, weil in seinem Haus gut 100 funktionsfähige Patronen gefunden wurden.