Im Streit mit E.ON-Westfalen-Weser haben die Gaspreisrebellen heute am Amtsgericht Delbrück einen vorläufigen Sieg eingefahren. Der Richter wies die Klage des heimischen Energieversorgers gegen 39 Kunden ab. EWW hatte nicht gezahlte Preiserhöhungen eingefordert. Aus Sicht des Konzerns ist die Preisanpassung begründet und ausreichend dargelegt. Das sah der Delbrücker Richter offenbar anders. E.ON will jetzt in Revision gehen.