Ein Anführer der sogenannten Rabatz-Gruppe aus Paderborn muss endgültig 1.200 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zahlen. Der Mann hatte am Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen ein Urteil des Paderborner Landgerichts eingelegt. Das OLG wies die auf 30 Seiten begründete Revision des Beschuldigten jetzt zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Mann hatte im Oktober 2007 als Mitglied der „Rabatzer“ tagelang ein Haus an der Bahnhofstraße in Paderborn besetzt. Die Gruppe forderte, in dem Gebäude ein Kultur-Zentrum einzurichten. Das Haus wurde inzwischen abgerissen