Im Fall des seit zehn Monaten defekten Aufzuges im Bad Driburger Mietshaus „Am Hellweg 13“ hat das Brakeler Amtsgericht ein Urteil gefällt. Danach muss die Hausbesitzerin – eine luxemburgische Firma – den Fahrstuhl unverzüglich reparieren. Außerdem sprach der Richter einer Bewohnerin eine 15-prozentige Mietminderung zu.
Weil die Firma nicht erschienen war, erließ das Brakeler Amtsgericht ein sogenanntes Versäumnisurteil – also ein Urteil in Abwesenheit der Beklagten.
Tatsächlich sorgt für die Reparatur aber jetzt jemand anderes – denn es gibt es eine weitere neue Entwicklung. Ein bekannter Bad Driburger Unternehmer hat gerade einen Kaufvertrag für das Gebäude unterschrieben. Zwar ist das Geschäft noch nicht rechtskräftig – der Unternehmer hat aber bereits mitgeteilt, dass er einen Auftrag für die Reparatur des Aufzugs erteilt hat.
Eine Entscheidung des Gerichtes über mögliche Rückzahlungen für die klagende Mieterin steht noch aus.
In dem Haus „Am Hellweg 13“ wohnen überwiegend Senioren.