Das Paderborner Landgericht schickt einen Kunstschmied ins Gefängnis. Der 40jährige erhielt ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung, weil er trotz Verbotes ein Gewerbe geführt hatte. Der Paderborner Schmied ist vorbestraft und stand unter Bewährung. Sein Anwalt kündigte Revision an, weil der Richter in der Verhandlung auf einen Sachverständigen verzichtete. Es ging unter anderem um die Frage, ob die Arbeiten des Angeklagten Kunst oder Handwerk sind.