Eine Grundsatz-Entscheidung des Bundesgerichtshofes dürfte alle Gaskunden und vor allem die Gaspreisverweigerer im Hochstift interessieren. Das Karlsruher Gericht entschied: Gaskunden können gestiegene Tarife auch in Zukunft nur eingeschränkt auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen. Eine umfassende Kontrolle des gesamten Gaspreises lehnt der BGH ab. Genau das aber verlangt die heimische Initiative Gaspreise runter. Inwieweit die heutige Entscheidung des BGH Einfluß auf den aktuellen Prozeß von E.ON Westfalen Weser gegen Verweigerer am Landgericht Dortmund hat, ist noch unklar.