Ab August haben auch die Eltern im Hochstift Anspruch auf das umstrittene Betreuungsgeld. Aber nur wenn sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel dürfen sie ihre Kinder nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Sie müssen sich selber zu Hause um sie kümmern. Außerdem müssen die Kleinkinder zwischen 1 und 3 Jahren alt sein. Das Betreungsgeld kann beim Paderborner Kreisjugendamt schon ab Juli beantragt werden.