Jetzt ist es amtlich: Die Paderborner Staatsanwaltschaft will Wilfried W. aus dem sogenannten Horrorhaus von Höxter-Bosseborn auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiter hinter Gitter sehen. Die Behörde hat Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt. Bis es zur Verhandlung kommt, dürfte es aber dauern.
Schließlich muss das zuständige Paderborner Landgericht jetzt erst mal zwei neue Gutachten zu Wilfried W. einholen. Diese müssen von zwei Expertinnen oder Experten verfasst werden, die bislang nichts mit dem Fall zu tun hatten.
Schon jetzt existieren drei Gutachten und eine Stellungnahme zu Wilfried W. Die Staatsanwaltschaft Paderborn stützt sich im Antrag insbesondere auf den Bericht des Chefarztes einer Münsteraner Psychiatrie, in der Wilfried W. jahrelang untergebracht war. Dieser hält Wilfried W. weiterhin für gefährlich.
Der männliche Part des sogenannten Folterpaares sitzt aktuell in der JVA in Bochum. 2018 wurde er zu elf Jahren Haft verurteilt.