In den rund 100 Eckkneipen in unseren beiden Kreisen darf wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Klagen zweier Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben. Weil das Urteil als richtungsweisend gilt, tolerieren die Ordungsämter in NRW das Rauchen in kleinen Kneipen wieder – bis der Landtag das Gesetz dem Urteil angepasst hat. Die betreffenden Einraum-Gaststätten dürfen maximal 75 Quadratmeter groß sein, müssen ein Schild mit der Aufschrift Raucherkneipe aufhängen, dürfen kein Essen servieren und nur Gäste über 18 bedienen.