Vor dem Verwaltungsgericht Minden ist gestern überraschend noch kein Urteil zu den Kampfdörfern in der Senne gefallen. Das Gericht will nun die Protokolle der Geländebegehungen einsehen. Der Naturschutzbund NRW hatte gegen die Baugenehmigung des Kreises Gütersloh geklagt. Ein Gutachter warf der Behörde methodische Mängel bei der Begehung der Senne vor. Manche seltenen Vogelarten ließen sich nur zu bestimmten Tageszeiten und nur eine kurze Zeit im Jahr beobachten. Nach Einsicht der Protokolle will das VG Minden entscheiden, ob es eine weitere mündliche Verhandlung gibt oder nicht.