Wenn eine Fehlstellung nach einer Hüftgelenks-Operation schnell behandelt wird, können Patienten kein Schmerzensgeld verlangen.
Mit diesem Urteil bestätigt das Oberlandesgericht Hamm einen Richterspruch am Paderborner Landgericht. Ein Mann aus dem Kreis Paderborn hatte 20.000 Euro verlangt: Nach seiner OP in einem Brakeler Krankenhaus kam es zu einer solchen Fehlstellung am Hüftgelenk. Die wurde aber schmerzfrei behandelt.