Der Kreis Höxter schafft die sogenannten „Brenntage“ ab und hebt damit eine 19 Jahre alte Allgemeinverfügung auf. Damit ist es für die Bürger nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich, Pflanzenabfälle im Garten zu verbrennen. Es gab zuletzt eine Entwicklung, die dem Kreis nicht gefallen hat:
Laut der Brenntageregelung konnten zwischen Oktober und April in Ausnahmefällen Pflanzenabfälle vebrannt werden. Leider – so der Kreis Höxter – sei die Ausnahme in einigen Städten zur Regel geworden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sehe aber vor, dass die Pflanzenabfälle verwertet werden. Zudem würde beim Verbrennen Feinstaub freigesetzt.
In begründeten Einzelfällen ist es auch weiterhin möglich, ein Feuer im Garten zu machen. Die Vorgaben dafür sind allerdings sehr streng. Zuständig sind die Ordungsämter der jeweiligen Städte im Kreis Höxter.
Pflanzenabfälle können zum Beispiel zum Kompostwerk nach Nieheim-Oeynhausen gefahren werden.