Im Fall der tödlichen Messerattacke vor gut acht Monaten in Delbrück ist am Freitag der Prozess weiter gegangen. Am Paderborner Landgericht sagte unter anderem eine Rettungssanitäterin aus, die damals im Einsatz war. Sie beschrieb die Situation am Ort des Verbrechens als sehr ungewöhnlich.
Und so klingt es auch. Während das Opfer nachts blutüberströmt auf der Straße lag, stand in dem Delbrücker Wohngebiet in einiger Entfernung eine Menschengruppe, die aber völlig teilnahmslos wirkte. Außerdem sagte die Sanitäterin, dass bei dem Mann vier Stichwunden im Brustbereich sichtbar waren. Als der Notarzt eintraf, soll der 33-Jährige schon mindestens eine halbe Stunde tot gewesen sein.
Auch ein Polizist sagte aus. Die Ermittler seien bei der Vernehmung des Angeklagten vorsichtig gewesen, weil der 28-Jährige als nicht ganz einfach galt. Der Beschuldigte habe sich außerdem auf das Reichsgesetz von 1913 berufen – was typisch für die sogenannten Reichsbürger ist.