Wer sich bei der Arbeit prügelt, den schützt auch eine lange Betriebszugehörigkeit nicht vor einer Kündigung. So haben Arbeitsrichter in einem Fall bei einem Metall-Unternehmen im Kreis Paderborn entschieden. Zwei Mitarbeiter hatten sich geschlagen – beide erhielten daraufhin die Kündigung. Einer der beiden klagte dagegen, weil die Maßnahme angesichts seiner 22-jährigen Betriebszugehörigkeit zu hart sei. Das Paderborner Arbeitsgericht erklärte aber, die Kündigung sei gerechtfertigt – zumal der Mann seinen türkischen Kollegen zuvor auch häufiger beleidigt und angefeindet hatte.