Im Prozess um den Mord an einer alten Frau in Borchen-Kirchborchen ist am Nachmittag das Urteil gefallen. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen die Angeklagte lebenslänglich wegen Mordes aus Habgier.
Die Richter halten es für erwiesen, dass die 47-Jährige im Herbst 2019 ihre Mutter erschlug. Dafür sprachen unter anderem die Spurenlage an der Leiche, die nicht plausiblen Erklärungen der 47-jährigen Angeklagten sowie ihre hohen Spielschulden. Die vom Staatsanwalt beantragte besondere Schwere der Schuld stellten die Richter aber nicht fest.
Die Verteidiger sahen im Prozess dagegen Zweifel an der Schuld ihrer Mandantin und halten den Ehemann der Angeklagten für den Täter. Sie hatten deshalb Freispruch gefordert.